- Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
- Weitere steuerliche Maßnahmen zur Bewältigung der Krise
- Schwerpunkt einer Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer
- Höhere Erbschaft-/Schenkungsteuer bei Immobilien
- Änderungen im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022
- Doppelte Haushaltsführung: Dienstwagen bei Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer
- Verbilligte Überlassung einer Wohnung
- Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: Kein Abzug bei Zahlung über Verrechnungskonto
Weiterführender Link zu Fußnote 22 des Informationsbriefs:
Aktenzeichen VI R 35/20 (veröffentlicht am 29.09.2022)
Weiterführender Link zu Fußnote 26 des Informationsbriefs:
Aktenzeichen VI R 23/20 (veröffentlicht am 01.09.2022)