![](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/none/path/s5d5cf5a550acfb91/image/iea7f309476bb555c/version/1650816422/image.jpg)
- Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen wird auf 0,15 % pro Monat gesenkt
- Steuerentlastungsgesetz 2022
- Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein
- Fahrtkostenersatz als Kinderbetreuungskosten
- Weitere Anhebung des Mindestlohns und Erhöhung der Grenze für geringfügige Beschäftigung
- Kindergeld: Krankheitsbedingte Unterbrechung bzw. Abbruch der Ausbildung
- Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung
Weiterführender Link zu Fußnote 10 des Informationsbriefs:
Aktenzeichen VI R 46/17 (veröffentlicht am 24.03.2022)
Weiterführender Link zu Fußnote 18 des Informationsbriefs:
Aktenzeichen III R 41/19 (veröffentlicht am 10.02.2022)