![](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/none/path/s5d5cf5a550acfb91/image/ia364c4956ddc3e21/version/1648135551/image.jpg)
- Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware und Software nur noch ein Jahr
- Zufluss von Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer
- Vorläufige Steuerfestsetzungen im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
- Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
- Keine Schenkungsteuer auf Abfindung bei Scheidung
- Erbschaftsteuer: Billigkeitsmaßnahmen zur Lohnsummenregelung wegen der Corona-Krise
- Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen
Weiterführender Link zu Fußnote 8 des Informationsbriefs:
Aktenzeichen X R 20/19 (veröffentlicht am 31.05.2021)
Weiterführender Link zu Fußnote 8 des Informationsbriefs:
Aktenzeichen X R 33/19 (veröffentlicht am 31.05.2021)
Fundstelle zu Fußnote 14 des Informationsbriefs:
Aktenzeichen X R 40/19 - BStBl 2023 II S. 146